Bundesgerichtshof Urteil zu Ebay Auktion

Justitia
Bundesgerichtshof Urteil zu Ebay Auktion

In Karlsruhe wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) ein entscheidendes Urteil über eine Ebay Auktion gefällt.

Ein Bieter klagte hier gegen den Anbieter eines VW Passat. Dieser wurde für einen Auktions-Startpreis von nur einem Euro angeboten. Jedoch wurde das Angebot nach kurzer Zeit aus Ebay zurückgezogen. Nachdem der Bieter den Anbieter per E-Mail auf das Entfernen des Angebotes angesprochen hat, gab dieser zur Antwort, dass das Fahrzeug an einen Dritten gegen einen Kaufpreis von 4200 Euro weiterverkauft werden sollte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger bereits bis zu einer Höchstgrenze von 555,55€ sein Gebot abgegeben und sah somit einen Anspruch auf das Fahrzeug. Der Bieter klagte auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des für ihn gültigen Kaufvertrags.

Nun gab Justitia ihm Recht!

So sind die „Regeln“ bei einer Ebay Auktion. Sowohl Anbieter als auch Nachfrager sollten hier die Möglichkeiten auf ein echtes Schnäppchen erhalten. Der Anbieter hat versäumt, ein Mindestgebot anzugeben und sich gegen einen zu niedrigen Kaufpreis zu schützen. Das Gericht sah hier also keinen Grund, dass der Kaufvertrag seine Wirksamkeit verlieren würde.

Die zurückgezogene Auktion kommt den Beklagten nun teuer. Der Wert des Wagens wurde auf 5250€ festgelegt. Von diesem Wert ausgehend wird lediglich ein Euro für die Startgebühr abgezogen. Die Schadensersatzsumme beläuft sich somit auf 5249€, hinzu kommen noch die Gerichtskosten.

Quelle:

www.spiegel.de


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