Verschärfte Regelung für Kurzzeitkennzeichen

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Kurzzeitkennzeichen
Verschärfte Regelung für Kurzzeitkennzeichen

Für Überführungs-, Prüf- und Einstellfahrten erfüllen seit Jahren die gelb-weißen Kurzzeitkennzeichen einen praktischen Zweck.

Mit diesen Kennzeichen konnte man fünf Tage lang ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung auf der Straße bewegen. Nun sollen ab April 2015 die Regeln massiv verschärft werden und einer der letzten Freiräume im deutschen Zulassungsrecht geschlossen werden.

Tritt im April 2015 der Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums in Kraft, dann sollen Kurzzeitkennzeichen künftig nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung ausgegeben werden. Fahrten zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt sollen weiterhin erlaubt sein, sofern sich diese im gleichen oder unmittelbar angrenzendem Bezirk befinden, in der das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt wurde.

Sicherheit soll erhöht und Missbrauch gesenkt werden

Autofans haben durch diese Regelung deutliche Nachteile. Probefahrten würden dadurch erschwert werden und eine Fahrzeugüberführung wäre nur mit einem Autoanhänger möglich.

SPIEGEL ONLINE hat beim Bundesverkehrsministerium nachgehakt. "Dadurch soll der Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen (…) verhindert werden", so die Begründung. Weiter heißt es: "Zudem soll gewährleistet werden, dass nur sichere Fahrzeuge in den Verkehr gebracht werden."

Technische Mängel haben kaum einen Stellenwert

Technische Mängel als Unfallursache spielen nach Erhebungen des statistischen Bundesamts jedoch kaum eine Rolle. Im Jahr 2013 stellte die Polizei von 1000 Unfällen mit Verletzten, an nur sieben Fahrzeugen technische Mängel fest. Im Vergleich hatten 25 von 1000 Alkohol im Blut und 93 von 1000 Unfallfahrern waren zu schnell unterwegs.

Zahlen über Missbrauchsfälle mit Kurzzeitkennzeichen kann das Ministerium nicht vorweisen. Die Polizei darf bereits jedes Fahrzeug bei Verdacht anhalten und zur Prüfstelle eskortieren. Die Erhöhung der Polizeipräsenz sah man im Ministerium nicht als geeignete Alternative zur Gesetzesänderung. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf überarbeitet wird, oder ob er in der aktuellen Fassung für kommendes Jahr beschlossen wird.

Quelle:


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