Anhängelasterhöhung

Die Erhöhung der vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges, wird als Anhängelasterhöhung verstanden. Die Erhöhung der Anhängelast zum Transportieren schwerer Lasten, erfolgt bei diversen Modellen auf das maximal zulässige Gesamtgewicht. Die serienmäßige Stützlast wird anhand der 4% Regelung angepasst. Für M1G-Fahrzeuge gilt, dass das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes möglich ist, jedoch dürfen 3.500 kg nicht überschritten werden. Laut EU-Regelungen ist bei einem Anhängergewicht von 750 kg - 3.500 kg eine Auflaufbremse beim Anhänger Vorschrift. Die Stützlast wird auch bei M1G- Fahrzeugen anhand der 4% Regelung angepasst.

Anforderungen für eine Zuglasterhöhung
Alle Fahrzeuge mit einer Anhängelast über 3.500 kg benötigen eine durchgehende Bremsanlage. Auch das Zuggesamtgewicht, also die Summe aus dem Gewicht des Fahrzeuges und Gewicht des Anhängers, muss zwingend berücksichtigt und auch erhöht werden.

Zulässiges Gesamtgewicht plus Anhänger sind bei einigen Fahrzeugen jedoch nicht mit dem Zuggesamtgewicht gleich zu setzen, sondern etwas reduziert. Beim Beladen des Anhängers und des Zugfahrzeuges darf die Zuladung nicht bei der Berechnung des Zuggesamtgewichts vergessen werden. Ansonsten könnte dies eine Überladung zur Folge haben.

Die Anhängelasterhöhungen sind bis zu einer Steigung von maximal 8% möglich. Zuerst ist der D-Wert der vorhandenen Kupplung zu überprüfen. Sollte dieser nicht ausreichend hoch sein, ist zusätzlich auch die Anhängerkupplung bei einer Anhängelasterhöhung durch eine geeignete zu ersetzen (wie der D-Wert ermittelt wird, können Sie unserem Fahrzeugdaten-Kalkulator entnehmen). Bei einigen Modellen ist eine speziell konstruierte Kupplung nötig, da die serienmäßig verbauten den vorgegebenen Wert oft nicht erfüllen. Eine Anhängerkupplung, passend zu unseren Gutachten finden Sie ebenfalls in unserem Sortiment.

Für manche Fahrzeuge reicht ein Gutachten allein aus, um eine Erhöhung der Zuglast zu ermöglichen, bei anderen Fahrzeugen muss auch die Kupplung gegen eine verstärkte Anhängerkupplung ausgetauscht werden. Die zu erfüllenden Werte finden Sie unter den einzelnen Produktbeschreibungen.

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Anhängelasterhöhung

Die Erhöhung der vom Hersteller serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast eines Fahrzeuges, wird als Anhängelasterhöhung verstanden. Die Erhöhung der Anhängelast zum Transportieren schwerer Lasten, erfolgt bei diversen Modellen auf das maximal zulässige Gesamtgewicht. Die serienmäßige Stützlast wird anhand der 4% Regelung angepasst. Für M1G-Fahrzeuge gilt, dass das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichtes möglich ist, jedoch dürfen 3.500 kg nicht überschritten werden. Laut EU-Regelungen ist bei einem Anhängergewicht von 750 kg - 3.500 kg eine Auflaufbremse beim Anhänger Vorschrift. Die Stützlast wird auch bei M1G- Fahrzeugen anhand der 4% Regelung angepasst.

Anforderungen für eine Zuglasterhöhung
Alle Fahrzeuge mit einer Anhängelast über 3.500 kg benötigen eine durchgehende Bremsanlage. Auch das Zuggesamtgewicht, also die Summe aus dem Gewicht des Fahrzeuges und Gewicht des Anhängers, muss zwingend berücksichtigt und auch erhöht werden.

Zulässiges Gesamtgewicht plus Anhänger sind bei einigen Fahrzeugen jedoch nicht mit dem Zuggesamtgewicht gleich zu setzen, sondern etwas reduziert. Beim Beladen des Anhängers und des Zugfahrzeuges darf die Zuladung nicht bei der Berechnung des Zuggesamtgewichts vergessen werden. Ansonsten könnte dies eine Überladung zur Folge haben.

Die Anhängelasterhöhungen sind bis zu einer Steigung von maximal 8% möglich. Zuerst ist der D-Wert der vorhandenen Kupplung zu überprüfen. Sollte dieser nicht ausreichend hoch sein, ist zusätzlich auch die Anhängerkupplung bei einer Anhängelasterhöhung durch eine geeignete zu ersetzen (wie der D-Wert ermittelt wird, können Sie unserem Fahrzeugdaten-Kalkulator entnehmen). Bei einigen Modellen ist eine speziell konstruierte Kupplung nötig, da die serienmäßig verbauten den vorgegebenen Wert oft nicht erfüllen. Eine Anhängerkupplung, passend zu unseren Gutachten finden Sie ebenfalls in unserem Sortiment.

Für manche Fahrzeuge reicht ein Gutachten allein aus, um eine Erhöhung der Zuglast zu ermöglichen, bei anderen Fahrzeugen muss auch die Kupplung gegen eine verstärkte Anhängerkupplung ausgetauscht werden. Die zu erfüllenden Werte finden Sie unter den einzelnen Produktbeschreibungen.

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TIPP!
Gutachten zur Anhängelasterhöhung für Jeep Cherokee Gutachten zur Anhängelasterhöhung für Jeep Cherokee
Gutachten für Jeep Cherokee
zur Anhängelasterhöhung
Typ:XJ
max. Anhängelast: 3500 kg
D-Wert: 14 kN
529,55 € *
TIPP!
Gutachten zur Anhängelasterhöhung für Mercedes Benz Vito, Viano und V-Klasse Gutachten zur Anhängelasterhöhung für Mercedes Benz Vito, Viano und V-Klasse
Gutachten für Mercedes-Benz Vito / Viano / V-Klasse
zur Anhängelasterhöhung
Typ:108D-KA, 110D-KA, 638, 638/1, 638/2, 639, 639/2, 639/4, 639/5
max. Anhängelast: 1300 - 3200 kg
Stützlast: 52 - 128 kg
D-Wert: 9,07 - 15,7 kN
529,55 € *
TIPP!
Verstärkte Anhängerkupplung, starr, für Jeep Cherokee
Verstärkte Anhängerkupplung, starr, für Jeep Cherokee
inkl. Gutachten zur Anhängelasterhöhung
Typ:KJ
max. Anhängelast: 3500 kg
Stützlast: 140 kg
D-Wert: 14,4 kN
868,70 € *
TIPP!
Anhängelasterhöhung Nissan Interstar Pritsche Anhängelasterhöhung Nissan Interstar Pritsche
Verstärkte Anhängerkupplung, Flansch, für Nissan Interstar Pritsche
inkl. Gutachten zur Anhängelasterhöhung
Baujahr:ab 06/2010
max. Anhängelast: 3500 kg
Stützlast: 140 kg
D-Wert: 19,5 kN
- nur für Fahrzeuge mit Frontantrieb- oder Heckantrieb und Singlebereifung
999,60 € *
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