Verkehrsverstöße mit Entzug des Führerscheins

Bitte beachten: während der Feiertage gönnen wir uns eine kleine Auszeit und haben vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen.
Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
Verkehrsverstöße mit Entzug des Führerscheins

Schnell eine Runde mit dem PKW zu fahren kann bereits teuer werden.

"Unnützes Hin- und Herfahren" fällt unter den Aspekt Umweltbelastung und Umweltschutz und wird mit einem Bußgeld von 20€ geahndet. Für viele weitere Verstöße sieht der Bußgeldkatalog zum Teil empfindliche Strafen vor. Eine der wichtigsten Fragen ist für viele Autofahrer, ab wann sie Gefahr laufen, ihren Führerschein zu verlieren. Wir haben uns mit genau dieser Frage befasst und einige der häufigsten Verstöße für Sie zusammengefasst.

Drohender Verlust des Führerscheins bei Verkehrsverstößen

 

Abstandsverstöße:

Abstandsverstöße unterliegen zwei Einteilungsmerkmalen. Zum einen wird der tatsächliche Abstand des Fahrzeuges gemessen, zum anderen wird zugleich auch immer die gefahrene Geschwindigkeit berücksichtigt. Die Bußgelder fallen in unterschiedlichen Höhen und abhängig vom Vergehen an.

  • unter 80 km/h: kein Führerscheinverlust
  • 81 km/h - 100 km/h: ein Punkt, jedoch kein Führerscheinverlust
  • 101 km/h - 130 km/h: ein bis zwei Punkte.

Ab einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes kommt es zum Verlust des Führerscheins für mindestens einen Monat. - 131 km/h - ein bis zwei Punkte. Ab einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowerts wird der Führerschein für mindestens einen Monat einbehalten. Der Führerschein wird ab einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes für maximal drei Monate entzogen.

 

Alkohol und Drogen:

Verstöße, bei denen die Fahrzeugführer geltende Grenzwerte überschreiten, werden immer mit einem Fahrverbot geahndet. Liegt eine Gefährdung vor, muss der betroffene Fahrer, sowohl bei Vergehen unter Drogeneinfluss, als auch bei Alkohol, sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem fallen empfindliche Geldstrafen an.

Bußgeldkatalog Alkohol: Ab der Promillegrenze von 0,5 wird ein mindestens einmonatiges Fahrverbot verhängt, bei einer Gefährdung unter Alkoholeinfluss, gilt eine Promillegrenze von 0,3. Der Fahrer bekommt zudem zwei bis drei Punkte.

Bußgeldkatalog Drogen: Sobald ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr vorliegt, wird für mindestens einen Monat ein Fahrverbot verhängt.

Bei Rückwärtsfahren, Wenden und Fahren entgegen der Fahrtrichtung wird in folgenden Fällen der Führerschein entzogen: - Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung - Wenden auf durchgehender Fahrbahn - Wenden auf durchgehender Fahrbahn mit Gefährdung oder Verursachung eines Unfalls Geschwindigkeitsüberschreitungen: Hier wird vorab unterschieden, ob sich der Fahrer inner- oder außerorts bewegt. Innerorts: Führerscheinentzug für mindestens einen Monat bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ab 31 km/h Außerorts: Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 km/h führt zu einem Fahrverbot ab einem Monat. Im Höchstfall wird der Führerschein für drei Monate entzogen. Geldstrafen fallen auf jeden Fall an und bewegen sich in einem Rahmen von 15€ bis 680€. Überfahren einer roten Ampel: - Wird eine Ampel überfahren, obwohl diese rot anzeigt, wird der Führerschein zwar nicht entzogen, jedoch bekommt der Fahrer einen Punkt. - Mit zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung wird der Führerschein für einen Monat entzogen. - Steht die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot, wird der Führerschein für einen Monat einbehalten. Überholen: Bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung oder Sachbeschädigung wird der Führerschein für einen Monat eingezogen. Bahnübergänge: - Ein Verstoß gegen die Wartepflicht trotz Blinklicht oder Lichtzeichen führt zu einem einmonatigen Fahrverbot. - Bei Verstoß gegen die Wartepflicht mit Gefährdung oder Sachbeschädigung wird ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. - Für eine Überquerung trotz sich senkender Schranken muss der Führerschein für zwei Monate abgegeben werden. - Wird der Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert, wird der Führerschein für drei Monate entzogen. Alle Bußgelder und Vergehen können Sie unter www.bussgeldkatalog.org nachlesen. Die beste Schutzmaßnahme gegen den drohenden Verlust des Führerscheins, ist nach wie vor, sich an die gültigen Verkehrsregeln zu halten. Diese dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und unterstützen somit eine sichere Fahrt. Quelle: bussgeldkatalog.org


Momentan sind keine neuen Kommentare möglich, da wir Ihnen ein neues Kommentarsystem zur Verfügung stellen möglich! Dies wird voraussichtlich Anfang 2025 online sein.
Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zur Anhängelasterhöhung haben, senden Sie uns diese (inklusive Fahrzeugschein oder CoC-Papier) per E-Mail an: team@sk-handels-gmbh.de

Kommentare  

# Isneal 2015-03-23 12:48
Habe Angst dass mir ein Fahrverbot droht. Ein ganzer Monat ohne, das wird schlimm...

Blogverzeichnis - Blogverzeichnis Bloggerei.de TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste