LKW Fahrverbot in Österreich

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Autobahn
LKW Fahrverbot in Österreich

Seit 1. Juli 2014 gelten in Wien und Niederösterreich gesetzliche Bestimmungen über LKW-Fahrverbote für Euro 1-LKW.

Diese wurden zu Jahresbeginn 2015 noch einmal verschärft, so dass nun alle LKW, die nicht vom Fahrverbot betroffen sind, mit einer Abgasplakette gekennzeichnet werden müssen. Die Abgasklassenplaketten enthalten Angaben zur Euro Norm (von rot Euro II - bis violett Euro VI). Zudem wird auf der Plakette gekennzeichnet, in welcher Klasse das Fahrzeug zugelassen wurde (P M N) und mit welcher Kraftstoffart (D B A) es betrieben wird.

Nach Gewichtsklassen wird nicht unterschieden, so dass auch Fahrten mit Klein- und Kleinst-LKW verboten werden. Als Beispiele können hier Kleintransporter, Business-Vans, als LKW zugelassene Geländewagen oder Fiskal-LKW genannt werden. Die Kennzeichnungspflicht ist allgemein gültig und für alle LKW verbindlich.

Ausländische Plaketten werden nicht anerkannt. Betroffen sind Wien, das Burgenland, sowie NÖ in den Bezirken Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Korneuburg, Mödling und Wien Umgebung. Die Gemeinden der Bezirke können im Einzelnen unter wko.at nachgelesen werden.

Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen.

Für den Werksverkehr und bei überwiegendem öffentlichen Interesse kann nach Antrag bei der Behörde ein Ausnahmebescheid erstellt werden. Dieser Bescheid ist stets mitzuführen und das Fahrzeug mit einer IG-L-Plakette zu versehen.Auch eine individuelle, zeitlich befristete Ausnahmebewilligung kann aufgrund überwiegendem öffentlichen Interesses, z.B. für Fahrten durch ein Sanierungsgebiet, beantragt werden.

In verschiedenen Maßnahmenkatalogen sind ebenfalls Ausnahmen vom Fahrverbot gelistet. So haben sich manche österreichische Unternehmen bereits auf den nachträglichen Einbau von Dieselpartikelfiltern und Katalysatoren spezialisieren, um die erforderlichen Emissionswerte für eine Befreiung vom Fahverbot zu erfüllen.

Zu nennen ist hier beispielsweise Tuning Hangar51 KG .Das Unternehmen hat bereits seit Beginn der neuen Verordnungen verschiedenste Fahrzeuge nachgerüstet und trägt die Nachrüstung vor Ort ein. Somit ermöglicht das Unternehmen seinen Kunden eine besonders schnelle und unkomplizierte Abwicklung. Eine detaillierte Auflistung der Ausnahmeregelungen, sowie weitere Informationen zum Thema, finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Quelle:


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Kommentare  

# Mike 2015-04-20 21:37
Gut zu wissen, danke für den Bericht.

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