Während Tablet-Computer noch nicht zu sehr verbreitet sind, hat nahezu jeder ein Smartphone.
Während man früher mit den Mobiltelefonen nur Telefonieren und Nachrichten schreiben konnte, lassen sich heutzutage viele App’s aus den virtuellen „App-Stores“ installieren. Das Wort „App“ kommt aus dem Englischen und bedeutet Application – auf Deutsch: Anwendung. Und davon gibt es jede Menge. Vom eigenen Tamagotchi, über Fahrpläne und Kochbücher, bis hin zu Spielen und Ratgebern für die Hosentasche.Besonders beliebt in den App-Stores sind unter anderem „Blitzer-App’s“, also Anwendungen, die den Fahrer vor stationären und mobilen Blitzern per Alarmsignal warnen. Diese Funktionen sind auch sehr oft in Navigationsgeräten enthalten, oder lassen sich nachträglich installiert. Blitzer-App’s laufen während der Autofahrt und orten das Fahrzeug über ein GPS-Signal, welches das Telefon ausgibt.
Sind solche Programme überhaupt erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung besagt folgendes: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Die Nutzung solcher Programme ist also in jedem Fall verboten. Verstöße können mit bis zu 150 € Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet werden.
Im Radio wird doch auch vor Blitzern gewarnt?
Viele Radiosender werben mit den aktuellsten Blitzermeldungen. Um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden, melden viele Polizeidienststellen Geschwindigkeitsmessungen im Rundfunk an.Das Frankfurter Ordnungsamt gab bekannt, dass es sehr schwer ist, Autofahrer mit Blitzer-Warnern zu überführen. Die Verwendung eines Warners sei sehr schwer nachzuweisen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren es 300 Fälle im Jahr 2011, bei dem Autofahrer überführt werden konnten. Unabhängig davon sollte sich jeder Autofahrer an die Geschwindigkeit halten, dann wird auch das Unfallrisiko minimiert. Auf eine App kann dann auch guten Gewissens verzichtet werden.
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