Verkehrsregeln im Ausland

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Polizeikontrolle
Verkehrsregeln im Ausland

Es drohen teils empfindliche Strafen, Zwangsenteignungen der Fahrzeuge oder sogar Gefängnis.

Um einen entspannten Urlaub oder Besuch im Ausland verbringen zu können, ist es wichtig, sich erst einmal näher mit den dortigen Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Wir haben uns einmal in beliebten Reisezielen der Deutschen nach Besonderheiten umgesehen und dabei Erstaunliches entdeckt.

 

Bella Italia:

Dass Alkohol am Steuer bestraft wird, ist völlig üblich und sollte jedem Autofahrer bewusst sein. In Italien gibt es jedoch noch eine weitere Besonderheit. Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, dem drohen neben hohen Geldbußen auch noch die Enteignung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs.

Dänemark:

Unsere dänischen Nachbarn zeigen sich hierbei deutlich großzügiger als die Italiener. Immerhin liegt hier die Grenze der Beschlagnahmung und Zwangsversteigerung bei 2,0 Promille.

Kroatien:

Vorsicht nach einem Unfall! Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden, ansonsten riskiert man bei einer sichtbaren Beschädigung, das Land nicht mehr verlassen zu dürfen.

Slowenien:

Einmal kurz zu schnell gefahren und schon ist ein Bußgeld fällig. Hier gilt der Tipp, dieses am besten sofort und vor Ort zu bezahlen. Wer nicht zahlt riskiert die Beschlagnahmung wichtiger Papiere, wie Ausweis oder Fahrzeugschein.

Schweiz:

Die Schweizer legen besonders auf die Einhaltung der Tempolimits großen Wert. So herrscht auf den Autobahnen ein generelles Tempolimit von 120km/h. Wer 80km/h über diesem Limit auf der Autobahn unterwegs ist, riskiert mindestens ein Jahr Haft. In der 30er Zone reicht bereits eine Überschreitung ab 40km/h aus, um eine lange Zeit hinter schwedischen bzw. schweizer Gardinen zu verbringen.

Österreich:

In Österreich gilt, dass Unfallbeteiligte einen Sachschaden selbst zu regeln haben. Wer sich nicht daran hält und dennoch die Polizei ruft, hat hierfür eine Unfallmeldegebühr, auch liebevoll "Blaulichtsteuer" zu entrichten. Pünktlich zur Jahreszeit wollen wir natürlich auch die Bestimmungen zu Winterreifen nicht vorenthalten.

 

Eine Winterreifenpflicht  besteht aktuell in folgenden Ländern: Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien, Schweden, Luxemburg, Slowakai, Norwegen und Finnland.Für Frankreich, Italien und Kroatien besteht eine sogenannte Winterreifenpflicht nach Ankündigung.

Die Details zu den einzelnen nationalen Bestimmungen, können einfach auf Tirendo.de nachgelesen werden. In unserem Blogbeitrag zu Winterreifen erfahren Sie außerdem was beim Kauf von Winterreifen zu beachten ist.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass jedes Land seine kleinen Eigenheiten bei Verkehrssünden bereit hält. Manche Nation ist etwas nachsichtiger, andere greifen mit schmerzhaften Strafen knallhart durch. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, informieren Sie sich bitte vorab über die gegebenen Verkehrsregeln und halten diese besonders im Ausland akribisch ein. 

 

Quelle:

  • AMZ Autohelden, Ausgabe Nr. 3 2015

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Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zur Anhängelasterhöhung haben, senden Sie uns diese (inklusive Fahrzeugschein oder CoC-Papier) per E-Mail an: team@sk-handels-gmbh.de

Kommentare  

# Otis 2016-06-18 14:49
"Enteignung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs" .... na, diese Aussicht sollte tatsächlich davor abschrecken, Alkohol zu trinken!

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