Elektromobilitätsgesetz 2015

Elektromobilitätsgesetz 2015

E-Mobile und Hybridautos werden privilegiert.

Die Bundesregierung in Berlin hat als Anschubhilfe für Elektromobilität ein neues Gesetz erlassen. Besitzer von Hybridfahrzeugen und E-Mobile werden hiervon profitieren.

Das Gesetz sieht vor, dass die Besitzer dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr bevorzugt werden und somit aus dem Nischendasein herauskommen. Die neuen Regelungen sollen im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Hierbei können Kommunen zum Beispiel kostenlose Parkplätze für E-Autos reservieren. Auch ein Fahren auf der Busspur kann von den Kommunen erlaubt werden. Weiter sollen Forschung und Entwicklung gefördert werden, Kaufprämien finden jedoch keinen Anklang.

Grundsätzlich dürfen sich Fahrzeugbesitzer jedoch nicht zu früh freuen, da bereits jetzt einige Maßnahmen, wie das Befahren der Busspur, von vielen Großstätten abgelehnt werden. Die Spur sei ausschließlich für den Personennahverkehr bestimmt. Umweltschützer kritisieren, dass durch das Gesetz auch große SUV und Limousinen bevorzugt werden.

Wie bereits in unserem Blog berichtet, hat auch SEAT für sein Konzeptfahrzeug SEAT IBX ein hochmodernes Hybrid-Antriebskonzept entwickelt und ist somit ebenfalls vom neuen Gesetz betroffen. Mit dem SUV will der Hersteller 2016 auf den Markt gehen.

Wir werden die Entwicklung mit Ihnen zusammen weiter gespannt verfolgen.