Staatliche Förderung für Hardware-Nachrüstung bei Nfz wurde verlängert
Gute Nachrichten für Besitzer älterer Handwerker- und Lieferfahrzeuge:
Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen, die ihren Firmensitz in einer von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt oder angrenzendem Landkreis haben, sowie gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma einen größeren Teil ihrer Arbeit (mindestens 25% der Aufträge oder des Umsatzes) in den genannten Gebieten verrichten, können auch 2021 noch Fördermittel für eine Nachrüstung Ihrer älteren Dieselfahrzeuge beantragen!
Das entsprechende Förderprogramm, das ursprünglich zum 31.12.2020 enden sollte, wurde bis voraussichtlich spätestens Ende 2021 verlängert!
Die Förderung kann beantragt werden, solange Mittel dafür zur Verfügung stehen, aktuell läuft der 4. Förderaufruf. Hierzu können die Anträge bis zum 31.03.2021 gestellt werden, die vollständige Abrechnung dieser Anträge muss bis zum 31.07.2021 erfolgt sein.
Update 11.05.21: Es läuft mittlerweile der 5. Förderaufruf und die Anträge können derzeit bis zum 15.10.21 über das Förderportal easy-Online gestellt werden! (Abrechnung bis zum 30.11.21)
Die Anträge selbst stehen im Wettbewerb zueinander und werden wie folgt priorisiert:
- bevorzugt gefördert werden Anträge aus Kommunen mit bestehenden Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Kraftfahrzeuge
- anschließend werden Anträge aus Kommunen ohne Zufahrtsbeschränkungen für Diesel-Kraftfahrzeuge und mit einer NO2-Belastung von 45 µg/m³ oder mehr im Jahresmittel bevorzugt gefördert. Wenn nicht allen dieser Anträge entsprochen werden kann, werden diese absteigend nach der Höhe der Belastung gereiht.
- zuletzt werden Anträge von Antragstellern aus weniger belasteten Kommunen, die sich auf die Nachrüstung von zehn schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen im Sinne der Förderrichtlinie oder mehr beziehen, bevorzugt gefördert. Wenn hier nicht allen Anträgen entsprochen werden kann, werden sie absteigend nach der Anzahl der nachzurüstenden schweren Kommunalfahrzeuge gereiht
Anträge, die aufgrund dieser Priorisierung eventuell abgelehnt werden, können bei einem erneuten Förderaufruf allerdings ebenfalls erneut gestellt werden, solange die Förderung läuft.
Mit der Verlängerung des Programms können also weiterhin bis zu 80% der Kosten für die Nachrüstung eines Filtersystems, welches übrigens die Stickstoffbelastung der Fahrzeuge um bis 85% reduzieren kann, gefördert werden.
SCR (engl. selective catalytic reduction, übersetzt selektive katalytische Reduktion) ist eine Technik zur Abgasnachbehandlung, hierbei werden Stickoxide in Abgasen mittels Eindüsung einer Harnstofflösung in den Abgasstrang zur Einhaltung der Grenzwerte reduziert.
Betriebe können für leichte Nfz (2,8 bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) eine Förderung bis zu 3600 € und für schwere Nfz (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) bis zu 4800 € beantragen, die maximale Förderquote liegt jedoch bei den zuvor genannten 80% der tatsächlichen Kosten.
Mit der Hardware-Nachrüstung können die förderungsberechtigten Betriebe auch weiterhin unabhängig von Ausnahmegenehmigungen der Städte in Stadtgebiete mit hoher Stickoxidbelastung einfahren und ihre Arbeit verrichten.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat eine Liste veröffentlicht, für welche Fahrzeuge bereits entsprechende ABEs vorliegen.
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungen/Typgenehmigungserteilung/ABE_NOX/ABE_NOx.html
Wichtig ist allerdings auch, dass zum Zeitpunkt des Antrages nicht zwingend ein geeigneter Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug verfügbar sein muss, um die Mittel entsprechend zu binden – Fördermittel können in berechtigten Fällen also auch unabhängig vom bestehenden Angebot an Filtern beantragt werden!