Was kommt auf den Autofahrer künftig zu? Eine der wesentlichsten Änderung ist wohl, dass es künftig insgesamt weniger Punkte geben wird. Statt bei 18 Punkten, wie bisher, wird dem Fahrer bereits ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen.
Hierzu ausgleichend, werden „Verkehrssünder“ nicht mehr mit bis zu sieben Punkten, sondern maximal noch mit drei Punkten pro Vergehen belangt.
Weitere Änderungen wird es bei den Bußgeldern geben, die höher ausfallen werden. Für das klassische „Handy am Steuer“ wird der Autofahrer ab 01.05. mit 60 statt 40 Euro Strafe zur Kasse gebeten.
Auch das Einfahren in die Umweltzonen wird künftig mit 80 statt 40 Euro deutlich teurer als bisher.
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick:
Was ändert sich bei den Bußgeldern?
Die Bußgelder werden zum Teil wesentlich teurer ausfallen. Das Einfahren in die Umweltzone kostet ab 1. Mai 2014 mit 80 Euro sogar doppelt so viel, wie zuvor.
Wie schnell verjähren die Punkte für alte Verkehrssünden?
Die einzelnen Punkte verjähren separat und je nach Vergehen. Während Handy-Telefonieren beispielsweise nach zweieinhalb Jahren verjährt, bleiben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten fünf Jahre auf dem Punktekonto.
Können auch weiterhin freiwillig Punkte abgebaut werden?
Ja! Dies ist nach wie vor möglich. Durch Fahreignungsseminare können die Punkte unter bestimmten Voraussetzungen wieder abgebaut werden.
Was passiert mit meinen alten Punkten?
Alte Punkte bleiben selbstverständlich erhalten und werden in das neue Punktesystem übertragen.
Bei einem alten Punktestand von 1-3 wird beispielsweise nun 1 Punkt in das neue System eingetragen.
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