Nun wurden auch Details zum Ablauf, wie man die staatliche Förderung für den nachträglichen Einbau eines Dieselpartikelfilters in Anspruch nehmen kann, bekannt gegeben.
Für die Nachrüstung mit einem Partikelfilter können 260 Euro vom Staat erhalten werden. Voraussetzungen hierfür sind ein unterschriebenes Antragsformular einschließlich einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vorher Fahrzeugschein). Diese sind zeitnah einzureichen, da die Förderung nur solange gilt, wie die Mittel ausreichen. Als spätester Termin wurde der 15.02.2016 angesetzt.
Ausschlaggebend für eine Bezuschussung sind:
- Eingangsdatum der vollständigen Antragsunterlagen beim BAFA
- Verfügbarkeit der staatlichen Mittel
- Das Nachrüstungsdatum muss korrekt eingetragen sein
Nachrüstungen von Dieselpartikelfiltersystemen, die vor dem 01.01.2015 vorgenommen wurden, werden von der Förderung ausgeschlossen.
Elektronisches Antragsformular
Zur Antragstellung stellt das BAFA ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung. Dieses ist folgendermaßen zu bearbeiten:
Schritt 1: Füllen Sie das Formular online aus und senden Sie dieses ab
Schritt 2: Ausgefülltes Formular drucken und unterschreiben
Schritt 3: Senden Sie das Antragsformular zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post an das BAFA
Welche Fahrzeuge kommen für die Förderung in Betracht?
- PKW Dieselfahrzeuge bis Zulassungsdatum 31.12.2006
- zweckbestimmte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (z.B. Krankenwagen)
- leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Weitere Informationen zur Förderung sowie das Antragsformular finden Sie auf BAFA Homepage