FAQ - Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf einen grünen Button um ein Thema auszuwählen.Fragen zum HJS Dieselpartikelfilter
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.
Ja. Nach Einbau bestätigt die AU-berechtigte Fachwerkstatt (durch Ausfüllen der Abnahmebescheinigung) den ordnungsgemäßen Einbau des Rußfiltersystems Die für die Eintragung benötigten Unterlagen liegen dem City-Filter bei. Der Fahrzeughalter legt die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit der ABE der jeweiligen Zulassungsstelle vor. Nach Erhalt der umgeschriebenen Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle, kann die nun entsprechend der Nachrüstung berechtigte Feinstaubplakette, von jeder Stelle, die für die Ausgabe von Feinstaubplaketten vorgesehen ist, zugeteilt werden.