FAQ - Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Produkten zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf einen grünen Button um ein Thema auszuwählen.Fragen zur Nachrüstung mit SCR-System
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
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Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
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Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Vor der Bestellung und dem Einbau des Nachrüstsystems muss die Eintragung sichergestellt, und mit Ihrer Zulassungsstelle abgeklärt worden sein.
Der Halter des Fahrzeugs muss Antragsberechtigter im Sinne der Nummer 3 der „Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen“ (in der jeweilig gültigen Fassung) mit Ausnahme des räumlichen Anwendungsbereiches sein.
Sofern Sie auch sämtliche Voraussetzungen zur Förderung des SCR-Systems erfüllen, kann das System von Ihrer Zulassungsstelle im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.