FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Fragen zur Anhängelasterhöhung

Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage ist die EG-Richtlinie 70/156/EWG.
Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen.
So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen. Um welche Klasse es sich bei Ihrem Fahrzeug handelt, entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt „J" in der zweiten Zeile.

Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage ist die EG-Richtlinie 70/156/EWG.
Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen.
So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen. Um welche Klasse es sich bei Ihrem Fahrzeug handelt, entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt „J" in der zweiten Zeile.

Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage ist die EG-Richtlinie 70/156/EWG.
Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen.
So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen. Um welche Klasse es sich bei Ihrem Fahrzeug handelt, entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt „J" in der zweiten Zeile.

Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Grundlage ist die EG-Richtlinie 70/156/EWG.
Die EG-Vorschriften über Fahrzeuge beziehen sich auf diese EG-Fahrzeugklassen.
So wird beispielsweise die dritte Bremsleuchte für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben und für sonstige EG-Fahrzeugklassen für zulässig erklärt. Auch Abgasvorschriften unterscheiden sich nach diesen Fahrzeugklassen. Um welche Klasse es sich bei Ihrem Fahrzeug handelt, entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt „J" in der zweiten Zeile.

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