Durch eine Stützlasterhöhung können Sie die eingetragene Stützlast Ihres Fahrzeuges erhöhen, sodass eine höhere Belastung des Kugelkopfes möglich ist. Bei manchen Fahrzeugen kann auch bei nicht vorhandener Stützlast auf diese Weise eine Stützlast eingetragen werden, womit es dann auch möglich ist, etwa einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung zu montieren und zu benutzen. Bitte beachten Sie, dass der Anhängerbetrieb nur mit ebenfalls eingetragener Anhängelast zulässig ist.
Darüber hinaus, kann die Stützlast bei manchen Fahrzeugen außerdem im Rahmen einer Anhängelasterhöhung mittels der 4%-Regelung erhöht werden.
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