Zwischen Reservebenzin und Sprühlack: Korrekter Umgang mit fahrzeugspezifischen Flüssigkeiten

Mit Trichter Oel in Einfuellstutzen gießen
Zwischen Reservebenzin und Sprühlack: Korrekter Umgang mit fahrzeugspezifischen Flüssigkeiten

Man muss nicht unbedingt ein leidenschaftlicher Fahrzeugsammler sein oder Oldtimer restaurieren, um mit der Zeit eine gewisse „Sammlung“ an diversen Flüssigkeiten anzuhäufen.

Es sind Dinge wie der kleine Kanister Reserve-Diesel, der für die letzte Urlaubsfahrt angeschafft wurde. Die Dose mit Bremsflüssigkeit, als deren Level im Auto etwas zu gering wurde. Der Kanister Zweitakt-Mix für Heckenschere und Rasentrimmer oder die Sprühlackdose, mit der man einst einen Kratzer in der Tür ausbesserte – und noch so manches mehr.

Einheitlich ist bei all diesen Flüssigkeiten nur eines: Dabei handelt es sich fast immer um Gefahrstoffe, die hinsichtlich ihres Potenzials sehr präzise gekennzeichnet sind und stets passende Lagerungsbedingungen benötigen. Auf den folgenden Zeilen verraten wir die wichtigsten Tipps rund um diese Mittel und den richtigen Umgang damit.

Das Wichtigste für Dich in Kürze:

  • Für maximale Haltbarkeit der Gefahrenstoffe gilt die richtige Lagerung
  • Oft gilt: Kühl, Dunkel und gut belüftet lagern und vor Frost schützen
  • Nach längerer Lagerung vor Gebrauch auf Verwendbarkeit prüfen (Stichwort: Dieselpest!)
  • Auch das Entsorgen der Altmengen sollte fachgerecht über z.B. den Händler erfolgen

1. Kanister aus Metall und Kunststoff im Allgemeinen

Abgesehen von fertig zu kaufenden Zweitakt-Gemischen gibt es viele Kraftstoffe nur an Tankstellen. Grundsätzlich sollten diese ausschließlich in dafür freigegebene Behälter abgezapft werden. Das sind in der Praxis (Reserve-)Kanister aus Kunststoff und Metallblech. Genutzt werden sollten jedoch nur solche, die einen eingeprägten/eingegossenen UN-Code aufweisen – gerade bei asiatischen Billigprodukten ist das nicht immer der Fall.

Dann gilt:
  • Nicht benötigte Kunststoffkanister sollten eher leer (aber geschlossen) gelagert werden. Metallkanister sollten dagegen entweder randvoll sein (keine Luft = keine Korrosion) oder zuvor mit etwa einem Liter Motoröl befüllt und dann gut geschwenkt werden. Vor einer erneuten Verwendung muss das Öl natürlich entfernt werden.
  • Kunststoffkanister sollten höchstens fünf Jahre lang benutzt werden. Blechkanister hingegen sind unbegrenzt haltbar, solange die innere Beschichtung intakt ist – diese kann zudem erneuert werden.
  • Generell sollte Kraftstoff in Kunststoffkanistern nur höchstens drei Monate gelagert werden. Das kraftstoffspezifische Maximum lässt sich nur in Metallkanistern erreichen.

Insbesondere deshalb, weil zugelassene Blechkanister mittlerweile in unterschiedlichen Füllmengen erhältlich sind – nicht mehr nur im klassischen 20-Liter-Format – sind sie die meist rationalere, wirtschaftlichere Lösung.
Empfehlung: Kanister stets nur für eine Kraftstoffsorte verwenden und diese unter Verwendung einer Schablone auf das Äußere lackieren – etwa DIESEL, oder SUPER.

2. Generelles zum Lagerungsort

Viele fahrzeugspezifische Flüssigkeiten verdunsten recht schnell, stehen im Behälter unter Druck, sind brennbar und/oder umweltschädlich. Angesichts dessen bekommt der Lagerungsort für diese Behälter und Hilfsmittel (etwa Trichter) eine besondere Bedeutung. Die wichtigsten Kriterien sind

  • Dunkelheit,
  • Kühle und
  • gute Belüftung.

Prinzipiell spricht deshalb nichts dagegen, diese Stoffe in Garagen zu lagern, solange die erlaubten Höchstmengen nicht überschritten werden. Aber: das sollte tendenziell nicht in offenen Regalen oder gar auf dem nackten Boden geschehen.
Als zweckmäßig haben sich hier große Blechkisten bzw. -koffer oder Boxen aus Stahl oder Aluminium erwiesen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Idealerweise auf einer Palette, Latten oder Ähnlichem stehend und dadurch vom Boden und seiner Kälte entkoppelt (Stichwort Kondenswasser).
  • Keinerlei Ablauföffnungen im Bodenbereich, dadurch rundherum dicht.
  • Boden innen sicherheitshalber mit einer dünnen Schicht Ölgranulat oder notfalls Katzenstreu bedeckt.
  • Mehrere Belüftungslöcher in die oberen Teile der Seitenwände gebohrt (mindestens an zwei gegenüberliegenden Wänden).
  • Die Behälter auf einem Rost oder Ähnlichem stehend und somit nicht direkt auf dem Boden. Je nach Höhe der Kiste mit Zwischenböden auf mehrere Ebenen verteilt.

Wird eine solche Kiste schattig, kühl, frostfrei und gut belüftet gelagert, geht von den Flüssigkeiten selbst bei Leckagen keine Gefahr aus. Zudem wird ihre Qualität sogar bei längerer Lagerdauer nicht beeinträchtig. Da der Kistendeckel zudem meist mittels Bügelschloss gesichert werden kann, ist überdies ein guter Schutz vor Unbefugten gegeben.

kanister metall plastik

3. Benzin, Diesel und Zweitakt-Gemisch

Kraftstoffe sind nicht nur aufgrund ihrer erhöhten Brandgefahr eine Besonderheit, sondern ebenfalls, weil sie ein besonderes Risiko haben, durch Überalterung regelrecht zu verderben und unbrauchbar zu werden.

Folgendes gilt hierbei:

  • Benzin: Darf in Garagen nur bis zu einer Höchstmenge von 20 Litern aufbewahrt werden. In einem luftdicht geschlossenen Behälter, der zudem durch vollständige Befüllung kaum Luft enthält, beträgt die Lagerungsdauer für Super Plus (ohne Bio-Anteil) gut und gerne fünf Jahre ohne nennenswerte Qualitätsverluste. Bei E5- und E10-Kraftstoffen ist die Lagerungsfähigkeit durch die Bioethan-Beimischung deutlich reduziert und liegt im Bereich von höchstens einem halben Jahr.
  • Diesel: Darf bis zu einer Höchstmenge von 200 Litern in Garagen gelagert werden. Premium-Diesel (insbesondere Winterdiesel) bringt es mangels Bio-Anteilen auf etwa zwei Jahre Lagerungsfähigkeit. Herkömmlicher Diesel muss entweder innerhalb von sechs Monaten verbraucht werden oder benötigt Dieselstabilisator-Additiv, damit keine sogenannte Dieselpest.
  • Zweitakt-Mix: Fertige Mixturen basieren heutzutage fast ausschließlich auf Alkylatbenzin. Dies weist eine ähnliche Lebensdauer wie reines Super-Plus auf – also bis zu fünf Jahre. Aufgrund der unterschiedlichen Dichte von Kraftstoff und Öl muss jedoch vor jeder Verwendung der Behälter sorgfältig geschüttelt werden, weil sich die Bestandteile bei der Lagerung trennen und somit die Schmierwirkung schlimmstenfalls aufgehoben wurde – nur kräftiges Schütteln stellt sie wieder her.

4. Lacke, insbesondere in Sprühdosen

Aufgrund der typischen Gebindegrößen von Lacken gibt es nur sehr selten Situationen, in denen der Inhalt eines Behälters exakt für ein Projekt ausreicht. Deutlich häufiger wird nur ein Teil benötigt, wodurch automatisch das Thema Lagerungsfähigkeit ins Spiel kommt.

Grundsätzlich gilt: Nicht angebrochene Dosen können bei einer frostfreien Lagerung bedenkenlos viele Jahre lang aufbewahrt werden. Einmal mehr gilt lediglich die Notwendigkeit, sie vor der Benutzung sehr sorgsam und minutenlang zu schütteln, damit sich schwerkraftbedingt getrennte Bestandteile wieder vermengen.
Nach einer Öffnung bzw. Benutzung kommt es indes auf die Art des Lackes an:

  • Zweikomponentenlacke (2K): Bei Sprühdosen wird der Härter durch Aktivierung aus einem getrennten Tank in die Dose appliziert. Dieser Effekt lässt sich nicht umkehren. Nach allerhöchstens 12 Stunden ist der Lack daher durchgehärtet und nicht mehr verwendbar.
  • Lösemittelbasierende Lacke (1K): Sie können in der Regel zwei bis drei Jahre nach Anbruch aufbewahrt werden.
  • Wasserbasierende Lacke (1K): Da Wasser als Lösemittel genutzt wird, ist die Haltbarkeit auf zirka ein Jahr unter guten Bedingungen beschränkt.

5. Motor- und ähnliche Öle

Fahrzeugöle sind seit Jahren schon in der großen Masse keine simplen Raffinerieprodukte mehr („Mineralöl“). Meist handelt es sich um teil- oder vollsynthetische Hightech-Chemikalien, die zudem mit unterschiedlichsten Additiven angereichert sind, um die verschiedenen Aufgaben der Schmierung optimal erfüllen zu können.

Dies schlägt sich definitiv in der Lagerungsfähigkeit nieder. Insbesondere ungeöffnetes Mineralöl ist nach wie vor für Jahrzehnte gut – sein Grundprodukt ist schließlich mehrere Millionen Jahre alt. Völlig anders sieht es dagegen bei moderneren Schmierstoffen aus.

  • Ungeöffnet: Etwa drei bis fünf Jahre.
  • Angebrochen: Etwa ein bis zwei Jahre.

Der Hauptgrund ist vor allem die (durch Luftsauerstoff beschleunigte) Zersetzung bzw. Ausfällung der Inhaltsstoffe. Diese oxidieren bzw. setzen sich zu klumpigen Bestandteilen ab, die für Motor und Getriebe äußerst schädlich sein können.

Empfehlung: Besonders Öle am Ende ihrer Lagerungsfähigkeit sollten sicherheitshalber vor dem Einsatz durch ein feines, ölresistentes Lacksieb aus dem Lackierfachhandel abgeschüttet werden. Finden sich darin solche „Klumpen“, sollte das Öl trotz Filtrierung nicht mehr verwendet werden – es steht zu befürchten, dass ebenso die restliche Schmierstoffgüte gelitten hat.

6. Bremsflüssigkeit

Außerhalb des LKW- und Baumaschinen-Bereichs arbeiten sehr viele Bremsanlagen hydraulisch – also mit einer Flüssigkeit als Übertragungsmedium. Bremsflüssigkeit ist eine solche Hydraulikflüssigkeit. Eine zentrale Bedingung für sichere Funktion ist ein möglichst hoher Siedepunkt weit über 100°C. Der Grund dafür: Vor allem im Dauerbetrieb erhitzt sich die Flüssigkeit. Würden sich Dampfblasen bilden, dann können diese – ungleich zu einer reinen Flüssigkeit – komprimiert werden. Das würde die Bremsleistung stark vermindern, mitunter sogar komplett aufheben.

Das Problem: Fast alle marktüblichen Bremsflüssigkeiten sind hygroskopisch. Das heißt, sie haben die stark ausgeprägte Eigenschaft, Wasser (selbst aus der Luft) anzuziehen und aufzunehmen – sogar durch Dichtungen hindurch. Der Wasseranteil senkt den Siedepunkt und kann dadurch katastrophale Folgen haben.

Aus diesem Grund sind typische Verbrauchergebinde, selbst in ungeöffnetem Zustand, höchstens zwei Jahre haltbar. Nach einem Anbruch sollte der Rest innerhalb von allerhöchstens sechs Monaten verbraucht werden.

7. Kühlerfrostschutzmittel

Diese Flüssigkeit verhindert nicht nur ein Einfrieren samt kapitaler Motorschäden. Sie kann ebenso bei korrektem Mischungsverhältnis mehr Wärme aufnehmen als reines Wasser, schützt die Kühlkanäle gegen Oxidation und schmiert zudem bewegliche Teile wie die Wasserpumpe.

Angesichts solcher Leistungsfähigkeit ist Kühlerfrostschutz ein äußerst unkomplizierter Stoff. Im ungeöffneten Originalbehälter tendiert die Lagerungsfähigkeit in Richtung Jahrzehnte. Selbst nach dem Anbruch (speziell ohne Vermischen mit Wasser) sind es durchaus noch drei bis fünf Jahre.

8. Korrekte Entsorgung

Bei einer mengenmäßig passenden Beschaffung und ordnungsgemäßer Lagerung werden von all diesen Stoffen höchstens die unvermeidlichen Restmengen sowie die Verpackungen selbst als Abfall anfallen. Ebenso können jedoch deutlich größere Mengen zusammenkommen.

Speziell für Privatleute lautet der Rat hier: Bitte nicht zu viele dieser Flüssigkeiten sammeln. Fast alle kostenlosen Abgabemöglichkeiten sind auf „haushaltsübliche Mengen“ limitiert, zudem kann bereits das illegale Lagern von Altöl Bußgelder nach sich ziehen.

Grundsätzlich lässt sich davon ausgehen, dass alle Händler, bei denen diese Flüssigkeiten gekauft wurden, entsprechende Alt-Mengen zurücknehmen; entweder generell oder nach Vorlage eines Kassenbons. Daneben bieten sich neben Fachentsorgungsfirmen noch die folgenden Optionen:

  • Lokale Wertstoffhöhe
  • Kfz-Werkstätten, Lackierbetriebe und Ähnliche
  • Kommunale Schadstoffmobile

Grundsätzlich gibt es, zumindest zu einigen Terminen im Jahr, faktisch überall eine kostenlose Abgabemöglichkeit. Sie sollte unbedingt wahrgenommen werden. Nicht nur können unsachgemäße Entsorgungen enorme Umweltschäden hervorrufen, sondern ebenso sehr empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Bilder: 
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